|
Der Bundesrat hat am 24.11.2006 dem Jahressteuergesetz 2007 zugestimmt. Das Gesetz enthält eine Fülle von Einzelregelungen. Darunter fallen auch Grundstück/Bedarfsbewertung in Bewertungsgesetz und Baugesetzbuch.
- Unbebaute Grundstücke: Die bis zum 31. Dezember 2006 bestehende Bindung an die Wertverhältnisse zum 1.1.1996 wird mit Wirkung ab 1.1.2007 aufgegeben. Künftig sind die tatsächlichen Verhältnisse auf den jeweiligen Besteuerungszeitpunkt für die Bewertung maßgeblich.
- Bebaute Grundstücke: Der Ertragswert wird aus der im Besteuerungszeitpunkt vereinbarten Jahresmiete ermittelt und nicht mehr aus der durchschnittlichen Jahresmiete der letzten drei Jahre vor dem Besteuerungszeitraum.
- Erbbaurechtsverhältnisse: Dem Eigentümer des Grund und Bodens (Erbbauverpflichteter) wird grundsätzlich dessen Wert und dem Erbbauberechtigten der Wert des Gebäudes zugerechnet. Ferner wird danach unterschieden, ob die Dauer des Erbrechts im Besteuerungszeitpunkt mindestens 40 Jahre oder weniger beträgt.
|