|
Vermögenswirksame Leistungen sind Zuwendungen des Arbeitgebers, die auf den Bruttoverdienst aufgeschlagen werden. Die Höhe dieser Leistungen kann jede Firma individuell festlegen, sie liegt zwischen 8 und 40 Euro.
Wer Vermögenswirksame Leistungen bekommt, sollte diese auch nutzen und anlegen. Für diese Anlage eigenen sich sowohl Bausparverträge als auch Investmentfonds. Die Anlage in Investmentfonds kann nur in reinen Aktienfonds erfolgen. Der Kunde hat jedoch die Auswahl, ob es ein rein deutscher Investmentfonds, ein international investierender Fonds oder aber ein europäischer Aktienfonds sein soll.
Zusätzlich zur Rendite der Fonds gibt es vom Staat eine Zulage für Vermögenswirksame Leistungen. Diese liegt beim VL-Sparen in Investmentfonds bei 18% auf die jährliche Sparleistung, sie wird jedoch auf maximal 400,00 Euro gewährt. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 34 Euro.
Um die Sparzulage zu erhalten, muss diese jährlich beim Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Die Voraussetzung für den Erhalt ist ein zu versteuerndes Bruttoeinkommen bei Ledigen von maximal EUR 17.900, für Verheiratete liegt die Grenze bei EUR 35.800,00. Hierbei muss bedacht werden, das Werbungskosten und Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen ggf. senken können.
Eine weitere Voraussetzung für den Erhalt der Sparzulage ist die Dauer der Anlage. Diese beträgt sieben Jahre. Allerdings erfolgt die Besparung des VL-Fonds nur über sechs Jahre, im letzten Jahr erfolgen keine Einzahlungen. Nach Ablauf der Sperrfrist wandelt sich das VL-Depot in ein normales Investmentdepot um. Der Kunde kann nun selbst entscheiden, ob weitere Einzahlungen vorgenommen werden sollen oder ob das Geld zur Auszahlung kommt.
Die Anlage von VL-Fonds kann bei allen Banken und Sparkassen vorgenommen werden. Bei einigen Instituten ist jedoch nur die Anlage in hauseigenen Fonds möglich, vor allem die Großbanken bieten aber eine Auswahl aus allen in Deutschland zugelassenen Fonds.
Um den besten Investmentfonds für die VL-Anlage zu erhalten, sollten sich Kunden vorher informieren. Ratinggesellschaften vergeben Sterne für die Qualität und die Performance von Fonds, ähnlich der Hotelbewertung. Fonds mit 4 oder 5 Sternen sind somit zu empfehlen. Die Höhe der monatlichen Einzahlungen in den VL-Fonds kann individuell vereinbart werden. Gefördert werden jedoch nur die oben genannten EUR 400,00 pro Jahr.
Auch Menschen, die von ihrem Arbeitgeber keine Vermögenswirksamen Leistungen erhalten, können die Anlagemöglichkeiten nutzen. Sie müssen das Geld dann nur aus eigener Tasche bezahlen, die Zulagen vom Staat werden aber trotzdem gezahlt. Wichtig ist hierbei nur, das die Bezahlung des VL-Fonds durch den Arbeitgeber vorgenommen wird.
|