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 Vordruck Einnahmen-Überschuss-Rechnung

 

Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermitteln, haben für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.

Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, will es die Finanzverwaltung nicht beanstanden, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird. In diesen Fällen muss die Ermittlung des Gewinns gleichwohl den gesetzlichen Vorschriften des § 4 Abs. 3 EStG entsprechen.

Der entsprechende Vordruck kann auch aus dem Internet heruntergeladen werden. Siehe hierzu unter: http://www.bundesfinanzministerium.de.

 

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