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 Herabsetzung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld

 

Eltern erhalten ab 2007 für ihre Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 das Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bisher bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres). Eine Übergangsregelung ist für die Kinder des Geburtsjahrgangs 1982 vorgesehen. Sie erhalten das Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.

Die Kinder der Geburtsjahrgänge 1980 und 1981 sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Das Gleiche gilt für Kinder, die vor dem 1.1.2007 zwischen 25 und 27 Jahren alt waren und eine Behinderung erlitten haben, aufgrund deren sie sich nicht mehr selbst unterhalten können. Der Grundwehrdienst bzw. der Zivildienst kann wie bisher berücksichtigt werden.

Die Absenkung der Altersgrenze hat zahlreiche negative Auswirkungen auf die kindbedingten Steuerfreibeträge wie z. B. Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz. Auch im Beamtenrecht ergeben sich Änderungen.
 

 

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